Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bei Abschluss eines Reisevertrags mit Montevida werden die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Reisevertrages, soweit nicht im Einzelfall oder aufgrund der dem Reisevertrag zu Grunde liegende Tourenbeschreibung etwas anderes vereinbart wird.
Anmeldung und Vertragsschluss
Das Angebot der Reisen der Montevida im Internetauftritt oder in anderen Medien erfolgt freibleibend.
Mit Anmeldung durch den Teilnehmer, die formlos per Telefon oder E-Mail oder online mittels des Anmeldeformulars erfolgen kann, das im Internetauftritt der Montevida der jeweiligen Touren-Beschreibungsseite beigefügt ist, bietet uns der Teilnehmer den Abschluss eines Reisevertrags an. Dieser Reisevertrag wird durch Annahme durch Montevida, in der Regel durch Übersendung der Anmeldebestätigung, verbindlich abgeschlossen.
Bezahlung
Innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung wird die dort angegebene Anzahlung zur Zahlung fällig. Diese beträgt 30% des Reisepreises. Der Restbetrag des Reisepreises ist ohne weitere Aufforderung 3 Wochen vor Antritt der Reise zur Zahlung fällig. Bei kurzfristiger Anmeldung (Anmeldebestätigung weniger als 3 Wochen vor Reiseantritt) ist unverzüglich mit Zugang der Bestätigung der gesamte Preis zur Zahlung fällig.
Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen kommt es auf den Zahlungseingang auf dem Konto von Montevida an.
Bei Zahlungsverzug ist Montevida berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von € 10,- zu erheben, wenn nicht der Teilnehmer nachweist, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
Ferner ist Montevidea bei Zahlungsverzug berechtigt, den Reisevertrag aufzulösen und Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen zu berechnen, wenn nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vorliegen sollte.
Leistungsinhalt
Der Umfang und der Preis der Leistungen der Montevidea richten sich nach den Informationen der Tourenbeschreibung, die mit Abschluss des Reisevertrags Vertragsinhalt wird.
Die Leistung von Montevida besteht in erster Linie aus der Führung der Bergtouren und der Organisation der Unterkunft.
Die An- und Abreise erfolgt bei allen Veranstaltungen auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten. Montevida hilft auf Wunsch der Teilnehmer bei der Bildung von Fahrgemeinschaften und gibt, das Einverständnis der Teilnehmer vorausgesetzt, die hierfür erforderlichen Daten weiter, steht jedoch nicht für eine Mitfahrgelegenheit ein und übernimmt auch für deren Durchführung keinerlei Verantwortung.
Falls eine Reise mit Halbpension ausgeschrieben ist, beginnt die Verpflegung mit dem ersten Abendessen am ersten Tag und endet mit dem Frühstück am letzten Tag der Reise. Die Verpflegung während der Tour muss in der Regel vom Teilnehmer selbst organisiert werden, soweit in der Tourenbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
Die Unterkunft erfolgt mit 2 Personen im Doppelzimmer, soweit in der Tourenbeschreibung nicht anderes angegeben ist. Hat sich bei der Buchung eines Platzes im Doppelzimmer bis ca. 4 Wochen vor Reiseantritt kein gleichgeschlechtlicher Zimmerpartner angemeldet, erhält der Teilnehmer ein Doppelzimmer zur Alleinbenutzung oder ein Einzelzimmer gegen Berechnung von lediglich 50% des Einzelzimmerzuschlags angeboten. Ist der Teilnehmer damit nicht einverstanden, kann er die gebuchte Reise kostenlos stornieren.
Bei Abbruch einer Reise aus persönlichen Gründen nach ihrem Beginn besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Eventuell entstehende Mehrkosten (z.B. Transport) gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Vorbehalt von Änderungen
Aufgrund der Art des Programms von Montevidea können Programm- und Routenänderungen gegenüber der Tourenbeschreibung erforderlich werden, insbesondere wegen der Witterung, der Konditionsprobleme von Teilnehmern, der Behinderungen durch Dritte etc. Montevida bzw. der Tourenleiter ist berechtigt, solche Änderungen jederzeit und auch kurzfristig vorzunehmen und bedarf dazu nicht der Zustimmung der Teilnehmer.
Fallen aus solchen Gründen oder aus anderen Gründen, die nicht von Montevida zu vertreten sind, angekündigte Programmpunkte aus, besteht seitens der Teilnehmer kein Anspruch auf Entschädigung.
Körperliche Anforderungen, Alter
Für die Teilnahme an den Touren von Montevidea wird eine gute Grundkondition und Grundgesundheit vorausgesetzt. Darüber hinaus sind vom Teilnehmer die zu der jeweiligen Tour angegebenen körperlichen Anforderungen zu beachten. Im Falle von gesundheitlicher Einschränkung und/oder regelmäßiger Einnahme von Medikamenten ist Montevidea vor der Tour aktiv darüber zu informieren.
Die in der Tourenbeschreibung genannte Ausrüstung ist von jedem Teilnehmer selbst mitzubringen. Dabei handelt es sich um eine Mindestausrüstung, je nach Bedarf und Wetter ist diese vom einzelnen Teilnehmer zu ergänzen.
Die Angaben in den Tourenbeschreibungen zu körperlichen Anforderungen und Ausrüstung erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne jede Gewähr, da sie subjektiven Einschätzungen und Bedürfnissen und äußeren Einflüssen, wie z.B. dem Wetter, unterworfen sind.
Der Tourenleiter entscheidet zur Sicherheit aller Teilnehmer zu Beginn und während der Tour im Einzelfall über einen Ausschluss einer Person vom Programm, sollten die Mindestanforderungen z.B. an die körperlichen Anforderungen oder an die Ausrüstung, nicht erfüllt werden. In solchen Fällen ist eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ausgeschlossen.
Unabhängig davon ist dem Tourenleiter – insbesondere bei Touren im Gebirge - aus Sicherheitsgründen unbedingt Folge zu leisten.
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, Jugendliche unter 18 Jahren nur mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.
Rücktritt durch den Reiseteilnehmer, Stellung einer Ersatzperson
Vor Beginn der Reise ist der Teilnehmer jederzeit berechtigt, den Rücktritt von der Reise zu erklären. Zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir, den Rücktritt per Email, Fax oder Brief zu erklären. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang bei Montevida.
Montevida kann im Falle des Rücktritts eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich erzielten Erwerbs verlangen. Maßgeblich sind die nachbezeichneten Pauschalen:
- bei Rücktritt bis zu 8 Wochen vor Reisebeginn beträgt die Entschädigung €25,00 (Pauschalpreis),
- bei Rücktritt bis zu 5 Wochen vor Beginn 50%,
- bei Rücktritt bis zu 2 Wochen vor Beginn 70% und
- bei Rücktritt später als 1 Woche vor Beginn 90% des Reisepreises.
Es bleibt dem Teilnehmer unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als die vorstehenden Pauschalen.
Soweit Reisekosten bereits gezahlt wurden, wird dem Teilnehmer die Differenz zur Entschädigung zurückerstattet.
Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer benennen, der an seiner Stelle die Reise antritt. Voraussetzung ist, dass dieser Ersatzteilnehmer den besonderen Reiserfordernissen (insbesondere hinsichtlich der körperlichen Anforderungen und der Ausrüstung) genügt und seiner Teilnahme keine gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen entgegenstehen.
Tritt ein solcher Ersatzteilnehmer in den Reisevertrag ein, so haftet er und der Reisende Montevida als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstehenden Mehrkosten.
Rücktritt durch den Veranstalter
Bei Nichterreichen der in der Tourenbeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl, bei kurzfristigem Ausfall des Reisebegleiters bzw. Tourenleiters oder aber aus sonstigem wichtigem Grund ist Montevida berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.
Die Teilnehmer erhalten in diesem Falle auf den Reisepreis bereits geleistete Zahlungen zurück.
Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
Haftungsbeschränkung
Montevida haftet keinesfalls für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Fahrgemeinschaften, Ausflüge).
Die Haftung von Montevida aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt,
- soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
- Montevida für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Gelten für von einem Leistungsträger zu erbringende Leistungen internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch Montevida gegen über dem Teilnehmer hierauf berufen.
Im Übrigen haftet Montevida für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und die nicht Körperschäden sind, dem Teilnehmer ebenfalls nur bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises.
Verjährung
Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren ebenfalls in einem Jahr, beginnend mit dem Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes, soweit die Verletzung nicht vorsätzlich erfolgte. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt.
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Reiselandes. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Informationen hierzu gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, die im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind.
Versicherung
In dem Tourenangebot von Montevida sind keine Versicherungen für die Teilnehmer enthalten. Der Teilnehmer ist verpflichtet, selbst für Versicherungsschutz zu sorgen und eine Unfallversicherung sowie bei Reisen ins Ausland eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Stand: 23.01.2012